CREAVENTIS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Creaventis GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Creaventis GmbH & Co. KG (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (3) Sämtliche gelieferten Messestände, Zelte und Sonderkonstruktionen werden ausschließlich zur Miete für die Dauer der Veranstaltung bereitgestellt. Sofern nicht ausdrücklich als Verkaufsware gekennzeichnet, bleiben alle gelieferten Komponenten Eigentum des Auftragnehmers.

§ 2 Vertragsabschluss (1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers innerhalb der im Angebot genannten Frist unterzeichnet und an den Auftragnehmer zurücksendet. (2) Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen des Vertrages bedürfen der Textform.

§ 3 Preise und Zusatzkosten (1) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die vereinbarte Veranstaltungsdauer als Mietpreise. (3) In den Preisen nicht enthalten sind etwaige Gebühren der Messegesellschaften, Anschlusskosten, Genehmigungen (z. B. Statik), Hängepunkte, Lagerkosten, Abfallentsorgung, Bodenbeläge und Verbrauchskosten wie Strom und Wasser. (4) Sonderwünsche oder Änderungen nach Vertragsschluss werden zusätzlich berechnet, auch bei pauschalen Angeboten. (5) Für zusätzliche Besprechungen auf Wunsch des Auftraggebers können Zeitaufwand, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten berechnet werden.

§ 4 Lieferbedingungen und Verzögerungen (1) Voraussetzung für fristgerechte Leistungen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere durch Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen und Einhaltung der Zahlungsfristen. (2) Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung durch den Auftraggeber können Lieferverzögerungen oder Mehrkosten entstehen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. (3) Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen entbinden den Auftragnehmer temporär von seinen Lieferverpflichtungen.

§ 5 Zahlungsbedingungen (1) Sofern nicht anders vereinbart, sind 60 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss fällig, die restlichen 40 % spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. (2) Zahlungen sind ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu leisten. (3) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. (4) Zahlungen sind ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.

§ 6 Kündigung und Rücktritt (1) Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber gelten folgende Pauschalen:

  • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

  • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70 %

  • weniger als 2 Wochen: 85 %

  • nach Beginn des Aufbaus: 100 % der Auftragssumme Der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen. (2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. (3) Bei höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gelten die gleichen Regelungen wie unter Abs. 1.

§ 7 Sicherheits- und Mitwirkungspflichten (1) Mietmöbel sind nicht einbruchsicher. Es wird empfohlen, eine Standbewachung zu beauftragen und eine entsprechende Versicherung abzuschließen. (2) Der Auftraggeber ist für Inhalte und Richtigkeit von bereitgestellten Unterlagen verantwortlich. Er stellt den Auftragnehmer von Haftungsansprüchen Dritter frei.

§ 8 Abnahme und Mietverhältnis (1) Die Abnahme erfolgt zum vereinbarten Termin. Ein Übergabeprotokoll ist zu unterzeichnen. Bleibt der Auftraggeber fern, gilt der Stand nach 2 Stunden Wartezeit als mängelfrei übergeben. (2) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. (3) Die Inbetriebnahme des Standes gilt als Abnahme. (4) Mietobjekte können Gebrauchsspuren aufweisen; Ersatzansprüche bestehen nur bei übermäßigen Schäden. Der Auftraggeber trägt die Gefahr für Mietobjekte ab Übergabe bis Rückgabe. Eine Versicherung wird empfohlen. (5) Das Mietverhältnis endet mit dem offiziellen Ende der Veranstaltung. Danach beginnt unmittelbar der Abbau.

§ 9 Haftung (1) Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. (2) Für Sach- und Vermögensschäden haftet er nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. (3) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. (4) Eine Haftung für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.

§ 10 Gewährleistung (1) Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts. (2) Der Auftragnehmer kann bei Mängeln nachbessern oder Ersatz liefern. Erst nach zwei erfolglosen Versuchen sind Minderung oder Rücktritt möglich. (3) Natürliche Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Lagerung sowie übliche Abweichungen gelten nicht als Mängel. (4) Der Auftraggeber haftet für Fehler in von ihm bereitgestellten Daten. (5) Mängel sind unverzüglich zu rügen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

§ 11 Urheberrechte (1) Alle Entwürfe, Pläne und Designs bleiben Eigentum des Auftragnehmers. (2) Eine Nutzung oder Weitergabe ohne Zustimmung ist unzulässig und wird mit Vertragsstrafe belegt. (3) Auch bei nicht zustande gekommenem Vertrag bleibt das Urheberrecht gewahrt. (4) Der Auftragnehmer darf Bildmaterial der Leistungen für Eigenwerbung nutzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden. (5) Der Auftraggeber garantiert, dass keine Schutzrechte Dritter durch bereitgestellte Inhalte verletzt werden. Er stellt den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen frei.

§ 12 Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Eine Weitergabe erfolgt nur mit Einwilligung oder wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. (2) Es gilt deutsches Recht.

§ 14 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (2) Der Auftragnehmer behält sich Änderungen dieser AGB im Rahmen gesetzlicher Vorschriften vor.

Stand: 01.01.2025

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