§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Creaventis GmbH & Co. KG (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (3) Sämtliche gelieferten Messestände, Zelte und Sonderkonstruktionen werden ausschließlich zur Miete für die Dauer der Veranstaltung bereitgestellt. Sofern nicht ausdrücklich als Verkaufsware gekennzeichnet, bleiben alle gelieferten Komponenten Eigentum des Auftragnehmers.
§ 2 Vertragsabschluss (1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers innerhalb der im Angebot genannten Frist unterzeichnet und an den Auftragnehmer zurücksendet. (2) Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 3 Preise und Zusatzkosten (1) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die vereinbarte Veranstaltungsdauer als Mietpreise. (3) In den Preisen nicht enthalten sind etwaige Gebühren der Messegesellschaften, Anschlusskosten, Genehmigungen (z. B. Statik), Hängepunkte, Lagerkosten, Abfallentsorgung, Bodenbeläge und Verbrauchskosten wie Strom und Wasser. (4) Sonderwünsche oder Änderungen nach Vertragsschluss werden zusätzlich berechnet, auch bei pauschalen Angeboten. (5) Für zusätzliche Besprechungen auf Wunsch des Auftraggebers können Zeitaufwand, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten berechnet werden.
§ 4 Lieferbedingungen und Verzögerungen (1) Voraussetzung für fristgerechte Leistungen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere durch Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen und Einhaltung der Zahlungsfristen. (2) Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung durch den Auftraggeber können Lieferverzögerungen oder Mehrkosten entstehen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. (3) Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen entbinden den Auftragnehmer temporär von seinen Lieferverpflichtungen.
§ 5 Zahlungsbedingungen (1) Sofern nicht anders vereinbart, sind 60 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss fällig, die restlichen 40 % spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. (2) Zahlungen sind ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu leisten. (3) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. (4) Zahlungen sind ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.
§ 6 Kündigung und Rücktritt (1) Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber gelten folgende Pauschalen:
bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70 %
weniger als 2 Wochen: 85 %
nach Beginn des Aufbaus: 100 % der Auftragssumme Der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen. (2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. (3) Bei höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gelten die gleichen Regelungen wie unter Abs. 1.
§ 7 Sicherheits- und Mitwirkungspflichten (1) Mietmöbel sind nicht einbruchsicher. Es wird empfohlen, eine Standbewachung zu beauftragen und eine entsprechende Versicherung abzuschließen. (2) Der Auftraggeber ist für Inhalte und Richtigkeit von bereitgestellten Unterlagen verantwortlich. Er stellt den Auftragnehmer von Haftungsansprüchen Dritter frei.
§ 8 Abnahme und Mietverhältnis (1) Die Abnahme erfolgt zum vereinbarten Termin. Ein Übergabeprotokoll ist zu unterzeichnen. Bleibt der Auftraggeber fern, gilt der Stand nach 2 Stunden Wartezeit als mängelfrei übergeben. (2) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. (3) Die Inbetriebnahme des Standes gilt als Abnahme. (4) Mietobjekte können Gebrauchsspuren aufweisen; Ersatzansprüche bestehen nur bei übermäßigen Schäden. Der Auftraggeber trägt die Gefahr für Mietobjekte ab Übergabe bis Rückgabe. Eine Versicherung wird empfohlen. (5) Das Mietverhältnis endet mit dem offiziellen Ende der Veranstaltung. Danach beginnt unmittelbar der Abbau.
§ 9 Haftung (1) Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. (2) Für Sach- und Vermögensschäden haftet er nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. (3) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. (4) Eine Haftung für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung (1) Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts. (2) Der Auftragnehmer kann bei Mängeln nachbessern oder Ersatz liefern. Erst nach zwei erfolglosen Versuchen sind Minderung oder Rücktritt möglich. (3) Natürliche Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Lagerung sowie übliche Abweichungen gelten nicht als Mängel. (4) Der Auftraggeber haftet für Fehler in von ihm bereitgestellten Daten. (5) Mängel sind unverzüglich zu rügen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 11 Urheberrechte (1) Alle Entwürfe, Pläne und Designs bleiben Eigentum des Auftragnehmers. (2) Eine Nutzung oder Weitergabe ohne Zustimmung ist unzulässig und wird mit Vertragsstrafe belegt. (3) Auch bei nicht zustande gekommenem Vertrag bleibt das Urheberrecht gewahrt. (4) Der Auftragnehmer darf Bildmaterial der Leistungen für Eigenwerbung nutzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden. (5) Der Auftraggeber garantiert, dass keine Schutzrechte Dritter durch bereitgestellte Inhalte verletzt werden. Er stellt den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen frei.
§ 12 Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Eine Weitergabe erfolgt nur mit Einwilligung oder wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. (2) Es gilt deutsches Recht.
§ 14 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (2) Der Auftragnehmer behält sich Änderungen dieser AGB im Rahmen gesetzlicher Vorschriften vor.
Stand: 01.01.2025
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Konformitätsstatus
Wir sind der festen Überzeugung, dass das Internet für jeden verfügbar und zugänglich sein sollte, und setzen uns dafür ein, eine Website bereitzustellen, die für ein möglichst breites Publikum zugänglich ist, unabhängig von den Umständen und Fähigkeiten.
Um dies zu erreichen, versuchen wir, die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C) auf AA-Ebene so genau wie möglich einzuhalten. Diese Richtlinien erklären, wie Webinhalte für Menschen mit einer Vielzahl von Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung dieser Richtlinien hilft uns sicherzustellen, dass die Website für alle Menschen zugänglich ist: Blinde, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Sehbehinderungen, kognitiven Behinderungen und mehr.
Diese Website nutzt verschiedene Technologien, die sie jederzeit so zugänglich wie möglich machen sollen. Wir nutzen eine Barrierefreiheitsschnittstelle, die es Personen mit bestimmten Behinderungen ermöglicht, die Benutzeroberfläche der Website anzupassen und sie an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Darüber hinaus nutzt die Website eine KI-basierte Anwendung, die im Hintergrund ausgeführt wird und ihren Barrierefreiheitsgrad ständig optimiert. Diese Anwendung korrigiert das HTML der Website und passt ihre Funktionalität und ihr Verhalten an Screenreader an, die von blinden Benutzern verwendet werden, sowie an Tastaturfunktionen, die von Personen mit motorischen Einschränkungen verwendet werden.
Wenn Sie eine Fehlfunktion festgestellt haben oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Sie können die Betreiber der Website unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichen: mail@creaventis.de
Screenreader und Tastaturnavigation
Unsere Website implementiert die ARIA-Attributtechnik (Accessible Rich Internet Applications) sowie verschiedene andere Verhaltensänderungen, um sicherzustellen, dass blinde Benutzer, die Screenreader verwenden, die Funktionen der Website lesen, verstehen und nutzen können. Sobald ein Benutzer mit einem Screenreader Ihre Website betritt, wird er sofort aufgefordert, das Screenreader-Profil einzugeben, damit er Ihre Website effektiv durchsuchen und bedienen kann. So erfüllt unsere Website einige der wichtigsten Screenreader-Anforderungen, zusammen mit Konsolen-Screenshots von Codebeispielen:
Screenreader-Optimierung: Wir führen einen Hintergrundprozess aus, der die Komponenten der Website von Grund auf lernt, um eine fortlaufende Konformität auch bei Aktualisierungen der Website sicherzustellen. In diesem Prozess stellen wir Screenreadern mithilfe des ARIA-Attributsatzes aussagekräftige Daten zur Verfügung. Wir stellen beispielsweise genaue Formularbeschriftungen bereit; Beschreibungen für aktionsfähige Symbole (Social-Media-Symbole, Suchsymbole, Einkaufswagensymbole usw.); Validierungsleitfäden für Formulareingaben; Elementrollen wie Schaltflächen, Menüs, modale Dialoge (Popups) und andere. Darüber hinaus scannt der Hintergrundprozess alle Bilder der Website und stellt eine genaue und aussagekräftige, auf Bildobjekterkennung basierende Beschreibung als ALT-Tag (alternativer Text) für Bilder bereit, die nicht beschrieben sind. Mithilfe einer OCR-Technologie (optische Zeichenerkennung) extrahiert er auch Texte, die in das Bild eingebettet sind. Um Screenreader-Anpassungen jederzeit zu aktivieren, müssen Benutzer nur die Tastenkombination Alt+1 drücken. Benutzer von Screenreadern erhalten außerdem automatische Hinweise, den Screenreader-Modus einzuschalten, sobald sie die Website aufrufen.
Diese Anpassungen sind mit allen gängigen Screenreadern kompatibel, einschließlich JAWS und NVDA.
Optimierung der Tastaturnavigation: Der Hintergrundprozess passt auch das HTML der Website an und fügt mithilfe von JavaScript-Code verschiedene Verhaltensweisen hinzu, um die Website mit der Tastatur bedienbar zu machen. Dazu gehört die Möglichkeit, mit den Tasten Tab und Umschalt+Tab auf der Website zu navigieren, Dropdowns mit den Pfeiltasten zu bedienen, sie mit Esc zu schließen, Schaltflächen und Links mit der Eingabetaste auszulösen, mit den Pfeiltasten zwischen Options- und Kontrollkästchenelementen zu navigieren und sie mit der Leertaste oder der Eingabetaste auszufüllen. Darüber hinaus finden Tastaturbenutzer Schnellnavigations- und Inhaltsüberspringmenüs, die jederzeit durch Klicken auf Alt+1 oder als erste Elemente der Site beim Navigieren mit der Tastatur verfügbar sind. Der Hintergrundprozess verarbeitet auch ausgelöste Popups, indem er den Tastaturfokus auf sie verschiebt, sobald sie erscheinen, und nicht zulässt, dass der Fokus darüber hinaus driftet.
Benutzer können auch Tastenkombinationen wie „M“ (Menüs), „H“ (Überschriften), „F“ (Formulare), „B“ (Schaltflächen) und „G“ (Grafiken) verwenden, um zu bestimmten Elementen zu springen.
Auf unserer Website unterstützte Behindertenprofile
Epilepsiesicherer Modus: Dieses Profil ermöglicht Menschen mit Epilepsie die sichere Nutzung der Website, indem es das Risiko von Anfällen ausschließt, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen.
Sehbehindertenmodus: Dieser Modus passt die Website an die Benutzerfreundlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie nachlassender Sehkraft, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitive Behinderungsmodus: Dieser Modus bietet verschiedene unterstützende Optionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus: Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, die wichtigsten Elemente der Website leichter zu lesen, zu durchsuchen und sich darauf zu konzentrieren, während Ablenkungen deutlich reduziert werden.
Blindheitsmodus: Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert ist, und Websites müssen damit kompatibel sein.
Tastaturnavigationsprofil (motorisch beeinträchtigt): Dieses Profil ermöglicht motorisch beeinträchtigten Personen, die Website mit den Tasten Tab, Umschalt+Tab und Eingabe zu bedienen. Benutzer können auch Tastenkombinationen wie „M“ (Menüs), „H“ (Überschriften), „F“ (Formulare), „B“ (Schaltflächen) und „G“ (Grafiken) verwenden, um zu bestimmten Elementen zu springen.
Zusätzliche Anpassungen von Benutzeroberfläche, Design und Lesbarkeit
Schriftanpassungen – Benutzer können die Größe vergrößern und verkleinern, die Familie (Art) ändern, den Abstand, die Ausrichtung, die Zeilenhöhe und mehr anpassen.
Farbanpassungen – Benutzer können verschiedene Farbkontrastprofile wie hell, dunkel, invertiert und monochrom auswählen. Darüber hinaus können Benutzer Farbschemata für Titel, Texte und Hintergründe mit über sieben verschiedenen Farboptionen austauschen.
Animationen – Personen mit Epilepsie können alle laufenden Animationen mit einem Klick stoppen. Zu den über die Schnittstelle gesteuerten Animationen gehören Videos, GIFs und blinkende CSS-Übergänge.
Hervorhebung von Inhalten – Benutzer können wichtige Elemente wie Links und Titel hervorheben. Sie können auch festlegen, dass nur fokussierte oder schwebende Elemente hervorgehoben werden.
Stummschaltung des Tons – Benutzer mit Hörgeräten können aufgrund der automatischen Audiowiedergabe Kopfschmerzen oder andere Probleme haben. Mit dieser Option können Benutzer die gesamte Website sofort stummschalten.
Kognitive Störungen – wir verwenden eine Suchmaschine, die mit Wikipedia und Wiktionary verknüpft ist, sodass Menschen mit kognitiven Störungen die Bedeutung von Phrasen, Initialen, Slang und anderen Begriffen entschlüsseln können.
Zusatzfunktionen – wir bieten Benutzern die Möglichkeit, die Farbe und Größe des Cursors zu ändern, einen Druckmodus zu verwenden, eine virtuelle Tastatur zu aktivieren und viele andere Funktionen.
Kompatibilität von Browsern und Hilfstechnologien
Wir möchten die größtmögliche Bandbreite an Browsern und Hilfstechnologien unterstützen, damit unsere Benutzer die für sie am besten geeigneten Tools mit so wenig Einschränkungen wie möglich auswählen können. Daher haben wir sehr hart daran gearbeitet, alle wichtigen Systeme unterstützen zu können, die über 95 % des Benutzermarktanteils ausmachen, darunter Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera und Microsoft Edge, JAWS und NVDA (Bildschirmleseprogramme).
Anmerkungen, Kommentare und Feedback
Trotz unserer allergrößten Bemühungen, es jedem zu ermöglichen, die Website an seine Bedürfnisse anzupassen, kann es immer noch Seiten oder Abschnitte geben, die nicht vollständig zugänglich sind, sich im Prozess der Barrierefreiheit befinden oder für die eine angemessene technische Lösung fehlt, um sie zugänglich zu machen. Dennoch verbessern wir unsere Barrierefreiheit kontinuierlich, fügen Optionen und Funktionen hinzu, aktualisieren und verbessern sie und entwickeln und übernehmen neue Technologien. All dies soll dazu dienen, das optimale Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, das dem technologischen Fortschritt folgt. Für jegliche Unterstützung wenden Sie sich bitte an:
mail@creaventis.de